Leistungsbeschreibung Telemetrie

Stand: 03.04.2023

Stüwer GmbH & Co. KG  vertreibt unter der Bezeichnung „Telemetrie“, im Folgenden „Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular“ genannt, ein webbasiertes System, mit dem Daten aus Verkaufs- und Leistungsautomaten an eine Datenbank übermittelt und dem Kunden dort zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden. Die Leistungen von Stüwer GmbH & Co. KG bestehen aus dem Verkauf von Telemetrie-Modulen der Hersteller Stüwer/Televend/COGES, die – mit SIM-Karten ausgestattet – dem Kunden zum Einbau in seine Automaten und für einen Datentransfer zum Stüwer-Portal zur Verfügung gestellt werden, sowie aus der Bereitstellung eines gesicherten Kunden-Accounts nebst hinreichendem Speicherplatz und Spezial-Software für die aus den Automaten übermittelten Daten und deren ständige Bereithaltung zum Zwecke des Monitorings, der Verwaltung und der betriebswirtschaftlichen  Auswertung.

Durch diese Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Angebots und damit des Vertrags über den Erwerb von Telemetrie-Modulen und die hierzu von Stüwer GmbH & Co. KG zu erbringenden Dienstleistungen ist, werden das Leistungsspektrum von Stüwer GmbH & Co. KG einerseits und die vom Kunden zu übernehmenden Verpflichtungen andererseits festgelegt. Zugleich bildet die Leistungsbeschreibung die Grundlage und zugleich auch die Voraussetzung zum Erwerb der Telemetrie-Module durch den Kunden.

I. Systemvoraussetzungen

Kundenseitig müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Computer, mit aktuellem Web-Browser (z. B. Mozilla Firefox, Windows Edge, Google Chrome,… in der jeweils aktuellsten Version)
  • Zulassen von Cookies
  • breitbandiger Internet-Zugang
  • Automaten mit branchenüblicher Schnittstelle wie MDB, BDV, EXE, CCI-CSI und andere, in der jeweils aktuellsten Version

Die zur Nutzung des Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular erforderlichen Anschlüsse, die Verbindungen zum Internet sowie das beim Kunden benötigte Equipment (Software und Hardware einschließlich Automaten) sind nicht Gegenstand des Vertrags, sondern vom Kunden selbst bereitzustellen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Übertragung von Daten aus Automaten nur möglich ist, wenn am Standort des Automaten bzw. des in ihm eingebauten Telemetriemoduls ein hinreichender Internetempfang gewährleistet ist.

II. Leistungen Stüwer GmbH & Co. KG

Stüwer GmbH & Co. KG wird dem Kunden eine umfassende Lösung – Hardware und Software – zur Übertragung von Daten aus Verkaufsautomaten an eine für den Kunden einzurichtende Datenbank über das Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung sowie der hierauf basierenden weiteren Vereinbarungen zur Verfügung stellen.

Stüwer GmbH & Co. KG übernimmt keine Garantie dafür, dass die Telemetriemodule mit jedem am Markt befindlichen elektrisch betriebenen und elektronisch gesteuerten Verkaufsautomaten kompatibel sind. Es obliegt ausschließlich dem Kunden, die Kompatibilität von Automaten und Telemetriemodulen sicherzustellen.

Im Einzelnen umfassen die Leistungen:

1. Software

Bereitstellen einer Software über das Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular zur Nutzung der Automatendaten nach nachfolgender Maßgabe:

  • Bestimmung der Positionen der Verkaufsautomaten
  • Meldung von Systemzuständen wie Alarme, Störungen, Füllstände, Öffnen der Tür, Temperaturüberwachung, Geldbestände, Statistiken sowie Verkaufsvorgänge, Geldentnahme, Wechsel des Zahlungssystems, Auffüllen von Tuben, soweit Automaten diese Angaben erfassen und zur Verfügung stellen.
  • Nutzerverwaltung
  • Bereitstellung der Daten für die kundenseitige Tourenplanung

2. Zugang

Der exklusive Zugang des Kunden zur Administration und Nutzung des Regiooffice, Televend, SVenT, Nebularer erfolgt verschlüsselt über das Internet mittels des Protokolls HTTPS über die URL https://v3.vendon.net/site/login.

Der Kunde erhält standardmäßig einen Masteradministrator-Zugang mit allen Berechtigungen zum Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular (Rolle: „Admin“). Mit diesem ist er in der Lage, weitere Benutzer, auch mit eingeschränkten Berechtigungsprofilen, einzurichten oder – gegen zusätzliche Vergütung – von Stüwer GmbH & Co. KG einrichten zu lassen.

Die SIM-Karten sind in der zum System gehörenden Telemetrieeinheit eingebaut und aktiviert. Die Zahlung der Gebühren wird für jede Telemetrieeinheit nach Installation und Aktivierung der Telemetrieeinheit im Verkaufsautomaten oder der Aktivierung der SIM-Karte (je nachdem, was zuerst eintritt), spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung der Telemetrieeinheiten bei aktivierten SIM-Karten gemäß aktueller Preisliste der Stüwer GmbH & Co. KG fällig.

Eine mit Vertragsbeendigung deaktivierte SIM-Karte kann gegen zusätzliche Vergütung reaktiviert werden.

Beim Erstellen des Kunden ABC-Portals wird für Supportzwecke ein Standard Supportzugang für Stüwer GmbH & Co. KG erstellt. Dieser wird für den Kunden sichtbar unter der Rubrik Benutzer im Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular geführt. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, so kann er jederzeit und ohne Angabe von Gründen diesen Zugang sperren oder löschen. Hieraus resultierender Mehraufwand für die Unterstützung zu Supportanfragen kann dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

3. Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular

Stüwer GmbH & Co. KG stellt dem Kunden das Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular mit Standardleistungsmerkmalen ohne Berechnung zusätzlicher Kosten zur Nutzung zur Verfügung.

Die Datenübertragung vom Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular, also ab Routerausgang des Rechenzentrums des Herstellers Televend / Coges, zum Internet erfolgt ungeschützt. Soweit der Kunde einen erhöhten Sicherheitsstandard wünscht, ist Stüwer GmbH & Co. KG im Rahmen einer Zusatzvereinbarung bereit, an einer kundenspezifischen Lösung mitzuwirken.

4. Auswertungen (Berichte)

Im Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular ist das Auslesen und Weiterverarbeiten verschiedener Meldungen (siehe Ziffer 1) und Werte möglich. Das Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular enthält Vorlagen für Auswertungen, die erstellt und – mit Ausnahme graphischer Auswertungen (Berichte) – heruntergeladen werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, verschiedene bereits definierte graphische Auswertungen anzuzeigen.

Zum Leistungsumfang des Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular gehören ausschließlich solche Auswertungen, welche aktuell im Portal angeboten werden. Weitergehende Auswertungen erfolgen ohne rechtliche Verpflichtung und gehören nicht zum vereinbarten Leistungsumfang. Stüwer GmbH & Co. KG ist jederzeit berechtigt, die Erstellung von Auswertungen zu ändern oder anzupassen oder Teile davon einzustellen.

Auswertungen werden auf der Basis der aus dem Automaten stammenden Meldungen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der aus den Automaten übermittelten Daten ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich.

5. Online-Dokumentation

Süwer GmbH stellt unentgeltlich Informationen zur Funktionsweise des Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular online zur Verfügung. Hinsichtlich des Inhalt von Dokumentationen übernimmt Stüwer GmbH & Co. KG keine Gewähr auf Vollständigkeit und Korrektheit. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) von Stüwer GmbH & Co. KG. Soweit Bestandteile dieser Leistungsbeschreibung von den AGB abweichen sollte, gelten die Bestimmungen der Leistungsbeschreibung.

6. Sprach-Profil

Im Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular sind verschiedene Sprachprofile hinterlegt. Standard ist die englische Sprache. Für etwaige Fehlübersetzungen und daraus resultierende Folgen übernimmt Stüwer GmbH & Co. KG keine Haftung, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Übersetzungsfehler sollte der Kunde Stüwer GmbH & Co. KG schriftlich melden. Stüwer GmbH & Co. KG wird danach – soweit dies für erforderlich gehalten wird – eine Korrektur oder Anpassung vornehmen.

7. Administration und Versendung

Es besteht die Möglichkeit, über das Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular automatisch generierte Meldungen versenden zu lassen. Dies kann per E-Mail, Mobile App oder per SMS geschehen. Für jede SMS wird ein Entgelt nach Maßgabe der jeweils aktuellen STÜWER GMBH & CO. KG Preisliste berechnet.

8. Betrieb von Server und System-Komponenten

Alle Server und Systemkomponenten, die zum Betreiben des Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular notwendig sind, werden in einem technisch und organisatorisch abgesicherten, hochperformanden Rechnerverbund betrieben. Dieser wird durch ein Firewall-System weitgehend vor Angriffen und unberechtigten Zugriffen aus dem Internet geschützt ist. Die Internet-Anbindung des Rechnerverbundes erfolgt über das Internet Backbone des Herstellers XX oder durch ein von XX beauftragtes Unternehmen mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Übertragungsgeschwindigkeit; es ist redundant ausgelegt.

Der Betreiber der Server gewährleistet, dass die Server ständig gegen Stromausfall und Datenverlust gesichert sind.

9. Wartung der Server und Systemkomponenten

Zu Wartungszwecken – insbesondere für Änderungen und Aktualisierungen der Serverkonfiguration und Systemkomponenten – können die Server und Systemkomponenten, die zum Betrieb des Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular notwendig sind, durch den Hersteller XX oder seine Erfüllungsgehilfen vorübergehend außer Betrieb genommen werden.

Von XX geplante Wartungsarbeiten werden jeweils angekündigt und in der Regel in einem Wartungsfenster von 22.00 bis 8.00 Uhr (MEZ/MESZ) durchgeführt. Kurzfristig und unvorhersehbar notwendige Wartungsarbeiten (ungeplante Wartungsarbeiten), insbesondere bei aktuellen Ereignissen (z. B. Abwehr von Hacker-Angriffen oder Viren bzw. Würmern), können jederzeit zum schnellstmöglichen Schutz durchgeführt werden. Die Zeiten von in Anspruch genommenen Wartungsfenstern fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit nach Ziffer 10 ein.

10. Verfügbarkeiten

WEB-Schnittstellen des Regiooffice, Televend, SVenT, Nebulars:

Die mittlere Verfügbarkeit der Server und Systemkomponenten, die zum Betreiben des Regiooffice, Televend, SVenT, Nebularnotwendig sind, liegt bei …… % im Jahresdurchschnitt. Dies bezieht sich auf die Verfügbarkeit der WEB-Schnittstelle am Übergabepunkt (Router-Ausgang des Rechenzentrums des Herstellers XX oder deren Erfüllungsgehilfen).

11. Zusätzliche Leistungen

Stüwer GmbH & Co. KG ist auf Verlangen des Kunden bereit, jeweils nach gesonderter Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen ein gesondertes Entgelt insbesondere auch folgende zusätzliche Leistungen zu erbringen:

  • Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular Unterstützung

Mittels Internetfernsteuerung (i.d.R. mit TeamViewer, oder ähnliches) kann der Kunde nach Terminvereinbarung eine kostenpflichtige Unterstützung / Schulung anfordern. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Viertelstunde nach aktueller Stüwer GmbH & Co. KG-Preisliste.

  • Vor-Ort -Unterstützung

Eine Vor-Ort-Unterstützung durch Stüwre GmbHist auf Wunsch und Anforderung des Kunden möglich. Die Unterstützung kann sich auf die Telemetrieeinheit und das Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular beschränken. Für die Kompatibilität von Automat und Telemetrieeinheit ist ausschließlich der Automatenhersteller Ansprechpartner für den Kunden. Soweit Stüwer GmbH & Co. KG bei der Herstellung der Kompatibilität Hilfestellung leisten soll, geschieht dies kostenpflichtig aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und ohne Gewähr für einen dauerhaften Erfolg.

12. Support-Leistungen

Stüwer GmbH & Co. KG stellt zur Unterstützung des Kunden einen Support primär per E-Mail zur Verfügung. Der Support wird von Deutschland aus für die vom Kunden benannten Ansprechpartner, welche auch hinterlegte Nutzer des Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular sind, erbracht. Stüwer GmbH & Co. KG ist berechtigt, für den Support eine Vergütung zu verlangen.

Fragen zur Anbindung des Regiooffice, Televend, SVenT, Nebulars, sowie bei Störungen des Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular kann der Nutzer unter Mitteilung der IMEI-Nr. der betroffenen Telemetrieeinheit sich an STÜWER GMBH & CO. KG richten.

  • per E-Mail an ……………..@………………
  • telefonisch unter ………………………….

Ausgenommen von Supportanfragen sind Fragen zur Bedienung und Handhabung des Portals. Siehe hierzu unter Punkt 5 Online Dokumentation und Punkt 11 Zusätzliche Leistungen. Des Weiteren ausgenommen vom Support sind Anfragen, die die angeschlossenen Automaten oder Bezahlsysteme betreffen. Solche Anfragen sind an die Lieferanten der Automaten und Bezahlsysteme zu richten.

Die Telefon-Hotline für ABC Supportanfragen ist in der Regel Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr und Freitag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr (MEZ/MESZ) ohne Anspruch auf Verfügbarkeit besetzt. Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitliche Feiertage.

Da Stüwer GmbH & Co. KG nicht über Kenntnisse aller eventuell notwenigen Automaten-Settings aller Automatenmodelle verfügt, kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass Fragen zur Anbindung erschöpfend beantwortet werden können.

13. Bestellungen von Telemetrieeinheiten

Die Bestellung von Telemetrieeinheiten ist nicht über das Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular möglich. Sie ist schriftlich per E-Mail oder Fax an Stüwer GmbH & Co. KG zu richten. In der Bestellung müssen neben Liefer- und Rechnungsadresse mindestens enthalten sein: die gewünschte Stückzahl; das gewünschte verbaute GSM Modem (2G, 3G,…); das einzustellende Schnittstellenprotokoll je Telemetrieeinheit unter Angabe des Automatenherstellers und -des Automatenmodells, in welchem die Telemetrieeinheit eingesetzt werden soll; die Angabe, ob der Betrieb in der Standard- oder Masterversion erfolgen soll; ob verstärkte Antennen enthalten sein sollen; sowie weitere Optionen die der Kunde evtl. wünscht.

14. Administration des Status der Telemetrieeinheiten

Im Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular erfolgt eine listenartige Übersicht aller verwalteten Telemetrieeinheiten. Jede dieser Telemetrieeinheiten wird nicht nur über die eingebaute SIM-Karte identifiziert, sondern auch und im Wesentlichen über die IMEI-Nummer der Telemetrieeinheit selbst. Der Kunde hat ausschließlich Zugriff auf die Verwaltung der Telemetrieeinheiten mittels der IMEI-Nr. der Telemetrieeinheit.

15. Rechnungsdokumente

Rechnungen und rechnungsbegleitende Dokumente werden dem Kunden ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail an die vom Kunden zu benennende E-Mailadresse übermittelt. Pro Kundenportalzugang ist eine Rechnungsadresse möglich. Sollte der Kunde für unterschiedliche Telemetrieeinheiten unterschiedliche Rechnungsadressen wünschen, so ist dies nur über komplett getrennt zu verwaltende Regiooffice, Televend, SVenT, Nebulare (Kundenportale) möglich.

16. Funktion der Telemetrieeinheiten

Dem Kunden ist bekannt, dass die Funktion der in dem vorliegenden System zum Einsatz kommenden Telemetrieeinheiten abhängig ist von der Bereitstellung von Daten aus der Automatensteuerung und / oder dem Zahlungssystem.

Dem Kunden ist auch bekannt, dass am Standort der Nutzung der Telemetrieeinheit eine Internetverbindung zur Übertragung der Daten auf die Cloud Server von ABC verfügbar sein muss. Die Telemetrieeinheiten übermitteln Daten mittels eines fest eingebauten GSM Modems. Bei Bedarf kann der Kunde auch optional mittels zusätzlichem Adapter für Ethernet (LAN) eine Internetverbindung herstellen.

Dem Kunden ist weiter bekannt, dass die Erfassung bestimmter Vorgänge nur manuell möglich ist. Dazu gehört z.B. die Bestätigung der vollständigen Befüllung des Automaten und der Leerung der Kasse. Nur bei einer ordnungsgemäßen Bestätigung oder Eingabe dieser nicht automatisch erfassten Daten ist eine umfassende Auswertung und Statistik der Automatendaten möglich.

Bei Verkaufspreisänderungen muss der Automat zunächst mit den bisherigen Verkaufspreisen abgerechnet werden.

Es obliegt dem Kunden, seine Techniker und Automatenbetreuer in die Bedienung der Telemetrieeinheit entsprechend einzuweisen.

17. Haftung von Stüwer GmbH & Co. KG

Stüwer GmbH & Co. KG ist nicht verantwortlich für die Meldungen und Zustände der Telemetrieeinheiten bzw. des Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular, die auf einer Beschädigung, Störung oder Fehlbedienung von Automaten und Telemetrieeinheiten oder auf Störungen in der Stromversorgung oder bei der Datenübertragung und – speicherung und / oder auf Aktionen aller Art der Mobilfunkanbieter beruhen.

Stüwer GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden aufgrund von Daten-Verlusten und fehlerhaft oder nicht erfassten Daten oder von sonstigen Fehlfunktionen, es sei denn, dass STÜWER GMBH & CO. KG ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

Stüwer GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewährleistung für eine ständige und stets störungsfreie Übertragung aller Automatendaten an die Datenbank, da äußere Einflüsse und unsachgemäße Eingriffe naturgemäß nicht ausgeschlossen werden können. Der Gewährleistungsausschluss gilt auch für den Fall des Datenverlusts.

18. Besondere Geheimhaltungspflicht, Datenschutz

Alle Stüwer GmbH & Co. KG-Mitarbeiter unterliegen einer strengen Geheimhaltungsverpflichtung. Stüwer GmbH & Co. KG garantiert, dass ausschließlich – und nur zum Zwecke des Supports, der Leistungskontrolle sowie eines System-Updates – hierzu legitimierte Mitarbeiter Zugang zur Datenbank des Systems erhalten.

Stüwer GmbH & Co. KG wird keine kundeneigenen Automatendaten auf Datenträgern speichern oder Dritten zugänglich machen

III. Pflichten und Haftung des Kunden

  1. Mit dem Abschluss dieses Vertrags bestätigt der Kunde, dass er über die Funktionen und Möglichkeiten des gesamten Systems informiert worden ist. Ihm ist bekannt, dass er jeden einzelnen seiner Automaten mit einer Telemetrieeinheit auszustatten und alle vom System angeforderten Daten (Name / Typ / Nummer und Standort des Automaten, Warensortiment im Automaten, Verkaufspreise, Zahlungssystem usw.) einzugeben hat, um die Möglichkeiten des Systems vollständig nutzen zu können.
    Es ist Sache des Kunden, am Standort der Telemetriemodule einen hinreichenden Internetempfang (via GSM oder Ethernet) sicherzustellen. Die Herstellung und Unterhaltung einer sicheren Verbindung zwischen Telemetriemodulen und Automaten obliegt dem Kunden. Ggf. wird sich der Kunde zum Zwecke der Unterstützung an den Automatenhersteller wenden.
    Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten gemäß Ziff. 2 dieses Vertrags nicht an Dritte weiterzugeben und diese Daten gegen jeden Zugriff unbefugter Dritter zu sichern.
    Der Kunde wird Stüwer GmbH & Co. KG über jeden unerlaubten Zugriff Dritter auf die Daten sowie über die Beschädigung, den Diebstahl und über evtl. Fehlfunktionen von Telemetrieeinheiten sowie der Datenbank unverzüglich per E-Mail an die Support E-Mailadresse von Stüwer GmbH & Co. KG in Kenntnis setzen, um evtl. drohende Schäden begrenzen bzw. verhindern zu können.
    Wird der Vertrag seitens Stüwer GmbH & Co. KG bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich gekündigt, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zum regulären Ende des Vertrags zu zahlen. Stüwer GmbH & Co. KG bleibt daneben die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vorbehalten.
    Stüwer GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen, den Zugang zum Regiooffice, Televend, SVenT, Nebular, die Nutzung der Telemetriesysteme und sonstige Leistungen abzulehnen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung trotz schriftlicher Aufforderung nicht nachkommt.
  2. Die monatliche Vergütung ist jeweils unter Angabe der Rechnungsnummer innerhalb von 8 Tagen kostenfrei auf das von Stüwer GmbH & Co. KG angegebene Konto zu zahlen. Bei Zahlungsverzögerungen kann Stüwer GmbH & Co. KG Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen.

  3. Eine Störung der Datenübertragung berechtigt den Kunden zur Minderung oder Einstellung der monatlichen Zahlungen nur dann, wenn die Störung nicht nur vorübergehender Natur ist, wenn ihre Ursache nachweislich in der Sphäre von Stüwer GmbH & Co. KGliegt und wenn Stüwer GmbH & Co. KG die Störung trotz schriftlicher Aufforderung nicht behoben hat.
  4. Die Außerbetriebnahme oder Betriebsstörung eines mit einem Telemetriemodul ausgestatteten Automaten berechtigen den Kunden nicht zur Einstellung der Zahlung der hierauf bezogenen Vergütung.
  5. Stüwer GmbH & Co. KG ist berechtigt, die vereinbarte monatliche Vergütung angemessen zu erhöhen, wenn und soweit sich die monatlichen Kosten für die Datenübertragung, für die Nutzung von Rechenzentren, für neu eingeführte staatliche Abgaben oder für zusätzlich erforderlich werdende Datenschutzmaßnahmen erhöhen.
  6. Der Kunde wird die im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellten SIM-Karten ausschließlich in den ABC-Modulen verwenden und bei Beendigung des Vertrags auf Verlangen an Stüwer GmbH & Co. KG zurückgeben. Die Verwendung anderer SIM-Karten ist dem Kunden nicht gestattet.
  7. Der Kunde wird die ABC-Module selbst in seine Automaten einbauen. Wird die Software der eingesetzten Automaten und / oder Zahlungssysteme nachträglich geändert, bietet STÜWER GMBH & CO. KG erforderlichenfalls einen kostenpflichtigen Support zur Wiederherstellung der Kompatibilität an, übernimmt jedoch keine Gewährleistung dafür, dass die Wiederherstellung in jedem Fall möglich ist.
  8. Für die Zeit nach Ablauf der für die Telemetriemodule bestehenden Gewährleistung übernimmt STÜWER GMBH & CO. KG keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den Telemetriemodulen erfassten und zur Versendung bereitgestellten Daten.
  9. Stüwer GmbH & Co. KG behält sich im Interesse einer Optimierung des Systems Softwareänderungen (Updates) vor, durch die – ohne Einschränkung des vereinbarten Leistungsspektrums – neue Funktionen, Änderungen bestehender Funktionen und Designänderungen erreicht werden. Für zusätzliche Funktionen kann Stüwer GmbH & Co. KG, soweit diese vom Kunden gewünscht werden, eine Vergütung verlangen.
  10. Für den Inhalt seiner eigenen hochgeladenen Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Stüwer GmbH & Co. KG trifft keine Verpflichtung, im Falle der Erlangung der Kenntnis von rechtlich bedenklichen Kundendaten (z.B. bei möglichen Urheber- oder Markenrechtsverletzungen) dem Kunden einen entsprechenden Hinweis zu geben.
  11. Für einen rechtswidrigen Zugriff Dritter auf die Daten des Kunden übernimmt Stüwer GmbH & Co. KG keine Haftung, es sei denn, dass der Kunde Stüwer GmbH & Co. KG ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Unterlassen von gebotenen Schutzmaßnahmen nachweist.
  12. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wird Stüwer GmbH & Co. KG dem Kunden auf Wunsch die dann auf der Datenbank vorhandenen Daten auf Datenträgern zur Verfügung stellen und danach in der Datenbank löschen. Die Kosten hierfür werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  13. Soweit der Angebotstext von diesem Leistungsinhalt abweichende Regelungen enthält, ist das Angebot maßgebend.
  14. Stüwer GmbH & Co. KG hat – unbeschadet sonstiger Rechte – das Recht, seine Dienstleistungen gegenüber dem Kunden nach vorheriger schriftlicher Ankündigung zu verweigern, wenn der Kunde ihm obliegende wesentliche Verpflichtungen trotz schriftlicher Aufforderung nicht erfüllt, insbesondere wenn Zahlungstermine um mehr als zehn Tage überschritten werden.

IV. Vertragsdauer, Kündigung

Stüwer GmbH & Co. KG wird dem Kunden die vorstehend beschriebenen Leistungen ab Vertragsschluss für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung stellen.

Das Vertragsverhältnis bezüglich der Datenübertragung und der Nutzung der Datenbank verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn es nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages von einer Partei schriftlich gekündigt wird.

Der Kauf der Telemetrie-Module bleibt hiervon unberührt.

Während der Vertragslaufzeit kann der Vertrag im Übrigen nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für Stüwer GmbH & Co. KG liegt u.a. dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeträgen in Rückstand gerät. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens Stüwer GmbH & Co. KG ist der Kunde – neben seiner Pflicht zur Herausgabe der SIM-Karten – verpflichtet, STÜWER GMBH & CO. KG den Vergütungsausfall bis zum nächstmöglichen regulären Vertragsbeendigungszeitpunkt zu erstatten.

V. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle Informationen über geschäftliche Fakten, Vorgänge und Vorhaben des jeweils anderen Vertragspartners, die ihnen aufgrund dieses Vertrags und hierauf beruhender Vereinbarungen bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln sind und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertrags.

VI. Salvatorische Klausel

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. In diesen Fällen sowie bei einer offenkundigen Regelungslücke verpflichten sich die Parteien zur Vereinbarung einer Ersatz- bzw. Ergänzungsbestimmung, die der ungültigen möglichst nahekommt bzw. – bei einer Regelungslücke – dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.

VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist X-Stadt. Als Gerichtsstand wird Y-Stadt vereinbart.

(03.04.2023)

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